Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Arash Babaei Inspection & Expediting Services
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Arash Babaei Inspection & Expediting Services, Schwerdnermühle 2, 93138 Lappersdorf
(nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von
Inspektions-, Expediting- und verwandten technischen Dienstleistungen.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer
Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsgegenstand
- Der Auftragnehmer erbringt technische Dienstleistungen, insbesondere:
- Third-Party Inspection (Abnahmeprüfungen bei Herstellern)
- Expediting (Terminverfolgung bei Lieferanten)
- Zerstörungsfreie Prüfung (NDT/ZfP) nach ASNT Level II
- Schweißnahtinspektion und Druckbehälterabnahme
- Inspektion rotierender Maschinen (Kompressoren, Pumpen, Turbinen)
- Umfang und Art der Leistung richten sich nach dem jeweiligen schriftlichen Auftrag oder der Bestellung des
Auftraggebers.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen.
§ 3 Angebote und Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist
angegeben ist.
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Aufnahme der
Leistungserbringung zustande.
§ 4 Vergütung und Abrechnungsarten
4.1 Stundenbasis + Kilometerpauschale
- Inspektions- und Expediting-Einsätze werden nach Aufwand abgerechnet.
- Stundensatz: 34,00 € netto pro Arbeitsstunde
- Fahrtkosten: 0,40 € netto pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt ab Regensburg)
- Wartezeiten und Reisezeiten werden nach Absprache gesondert vereinbart.
4.2 Tagespauschale
- Bei mehrtägigen Einsätzen oder nach gesonderter Vereinbarung wird ein Tagessatz berechnet.
- Standardtagessatz: 380,00 € netto pro Einsatztag
- Abweichende Tagessätze bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
4.3 Spesen und Nebenkosten
- Übernachtungskosten, Flüge, Mietwagen und sonstige Reisekosten werden nach tatsächlichem Aufwand (Belege)
weiterberechnet, sofern nicht im Tagessatz enthalten.
- Auf alle Beträge wird die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19 %) aufgeschlagen (Ausnahme: steuerfreie
Leistungen nach § 4 UStG).
§ 5 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
- Rechnungen werden nach Abschluss des Einsatzes oder nach Vereinbarung ausgestellt.
- Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts
anderes vereinbart wurde.
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
(§ 247 BGB) berechnet.
- Die Bankverbindung wird auf der Rechnung mitgeteilt.
- Aufrechnungen gegen Forderungen des Auftragnehmers sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen zulässig.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge
rechtzeitig zur Verfügung.
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Auftragnehmer die Einsatzorte sicher und pünktlich erreichen kann und dort
die erforderlichen Arbeitsvoraussetzungen vorfindet.
- Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten; vereinbarte Termine
verschieben sich entsprechend.
§ 7 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig –
ausgeschlossen.
- Die Inspektionstätigkeit des Auftragnehmers ersetzt nicht die eigenverantwortliche Qualitätssicherung des
Auftraggebers oder des Herstellers.
§ 8 Geheimhaltung
- Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim
zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
- Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von 3 Jahren.
§ 9 Urheberrecht und Berichte
- Alle vom Auftragnehmer erstellten Inspektionsberichte, Protokolle und Dokumentationen bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
- Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber das Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck.
§ 10 Kündigung und Stornierung
- Aufträge können vom Auftraggeber bis 48 Stunden vor Einsatzbeginn kostenfrei storniert werden.
- Bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Einsatzbeginn werden 50 % des vereinbarten Tagessatzes
als Ausfallentschädigung in Rechnung gestellt.
- Bei kurzfristiger Stornierung am Einsatztag selbst wird der volle Tagessatz berechnet.
§ 11 Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen) ruhen die
Leistungspflichten beider Parteien für die Dauer des Ereignisses. Mehrkosten werden nicht erstattet.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Regensburg, sofern der
Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
Arash Babaei Inspection & Expediting Services
Schwerdnermühle 2 · 93138 Lappersdorf
Tel.: +49 176 24852949 · service@arashbabaei.de
USt-ID: DE295632464