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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Arash Babaei Inspection & Expediting Services
Stand: Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Arash Babaei Inspection & Expediting Services, Schwerdnermühle 2, 93138 Lappersdorf (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Inspektions-, Expediting- und verwandten technischen Dienstleistungen.
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsgegenstand

  1. Der Auftragnehmer erbringt technische Dienstleistungen, insbesondere:
    • Third-Party Inspection (Abnahmeprüfungen bei Herstellern)
    • Expediting (Terminverfolgung bei Lieferanten)
    • Zerstörungsfreie Prüfung (NDT/ZfP) nach ASNT Level II
    • Schweißnahtinspektion und Druckbehälterabnahme
    • Inspektion rotierender Maschinen (Kompressoren, Pumpen, Turbinen)
  2. Umfang und Art der Leistung richten sich nach dem jeweiligen schriftlichen Auftrag oder der Bestellung des Auftraggebers.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen.

§ 3 Angebote und Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben ist.
  2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

§ 4 Vergütung und Abrechnungsarten

4.1 Stundenbasis + Kilometerpauschale

4.2 Tagespauschale

4.3 Spesen und Nebenkosten

§ 5 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen werden nach Abschluss des Einsatzes oder nach Vereinbarung ausgestellt.
  2. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) berechnet.
  4. Die Bankverbindung wird auf der Rechnung mitgeteilt.
  5. Aufrechnungen gegen Forderungen des Auftragnehmers sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
  2. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Auftragnehmer die Einsatzorte sicher und pünktlich erreichen kann und dort die erforderlichen Arbeitsvoraussetzungen vorfindet.
  3. Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

§ 7 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  4. Die Inspektionstätigkeit des Auftragnehmers ersetzt nicht die eigenverantwortliche Qualitätssicherung des Auftraggebers oder des Herstellers.

§ 8 Geheimhaltung

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
  2. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von 3 Jahren.

§ 9 Urheberrecht und Berichte

  1. Alle vom Auftragnehmer erstellten Inspektionsberichte, Protokolle und Dokumentationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
  2. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber das Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck.

§ 10 Kündigung und Stornierung

  1. Aufträge können vom Auftraggeber bis 48 Stunden vor Einsatzbeginn kostenfrei storniert werden.
  2. Bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Einsatzbeginn werden 50 % des vereinbarten Tagessatzes als Ausfallentschädigung in Rechnung gestellt.
  3. Bei kurzfristiger Stornierung am Einsatztag selbst wird der volle Tagessatz berechnet.

§ 11 Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen) ruhen die Leistungspflichten beider Parteien für die Dauer des Ereignisses. Mehrkosten werden nicht erstattet.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Regensburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Arash Babaei Inspection & Expediting Services

Schwerdnermühle 2 · 93138 Lappersdorf

Tel.: +49 176 24852949 · service@arashbabaei.de

USt-ID: DE295632464